07.06.2021
Viele Arzbacher wissen vielleicht gar nicht, dass sich die Verkehrsanlage „Am Rotlöffel“ in einem Trinkwasserschutzgebiet der Zone II (abgegrenzt) befindet. Das ist auch nicht schlimm, denn die Ortsgemeinde wusste das bis zum 21.05.2021 auch nicht… was soll man dazu sagen?
Grundsätzlich gilt für festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete (Zone II), dass Straßen weder neu- noch ausgebaut werden dürfen. Es ist schlichtweg nicht zulässig. Allerdings stecken die einzelnen Behörden natürlich unter einer Decke. Im Endeffekt interessiert das nämlich keine Sau.
Ach ja, wenn wir gerade schon dabei sind. Am Rotlöffel sind die Zu- und Abwasserleitungen lt. Aussage VG, seit 2019 defekt (Zustandsklasse 0). Das bedeutet, dass die Rohrleitungen dringend erneuert werden müssen. Aber in einem Trinkwasserschutzgebiet wartet man dann doch eher darauf, dass eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der Ortsgemeinde stattfinden und die Verkehrsanlage ausgebaut werden kann. Was ist in dieser Zeit bzw. schon viel länger mit dem Grundwasser passiert?
Eine kurze Recherche hat ergeben, dass die Ortsgemeinde Arzbach und die Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau schon seit mindestens 2016 darüber bescheid wissen , dass die Kanäle stark sanierungsbedürftig sind. Warum wissen wir das? Hier die Auflösung:
1. Auf der Internetseite www.arzbach.de kann man die Karte „Kanalisierungsmaßnahmen der Verbandsgemeindewerke“ einsehen. Die Straßen sind dort, je nach Zustand, farbig markiert.
2. Anhand des Links hinter der Karte (https://www.arzbach.de/s/cc_images/teaserbox_38064128.jpg?t=1457021779) ist es möglich, das Datum der Veröffentlichung festzustellen. Hierzu nehme man den letzten Parameter t=1457021779. Hierbei handelt es sich um einen UNIX-Timestamp.
3. Konvertiert man diesen in ein gregorianisches Kalenderdatum, so erhält man folgendes Datum:
Thu Mar 03 2016 17:16:19 GMT+0100 (Mitteleuropäische Normalzeit) 😉
Darüber hinaus konnten uns bei einer Akteneinsicht im Bauamt der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau keine Planungsunterlagen gem. RiStWag 16 vorgelegt werden. Warum – weil sie nicht existieren? Noch heute ist uns die Verbandsgemeinde diese Information schuldig.
