Die Horrorzahlen werden nicht nur wahr…

28.07.2021

… sondern die bereits aktualisierte Version aus dem April wurden nochmal um 20 % überschritten! Und damals war es schon eine unverhältnismäßige Planung, die die ursprüngliche Finanzplanung weit überschritten hat.

Lange hieß es, die Anlieger vom Rotlöffel würden übertreiben und es zahlt kein Anlieger mehr als max. 15.000€.

Die folgenden Auszüge aus den Bescheiden zeigen nun die WAHRHEIT:

30577,31 €
18999,95 €
47464,86 €
23761,61 €
41080,97 €
43218,58 €
29690,33 €
107872,55 €
28103,12€

Ankündigung der Bescheide

24.07.2021

Wir wurden mehrfach darauf angesprochen, dass Bürger von Mitgliedern des Gemeinderats die Information erhalten haben, unsere „Horrorzahlen“ würden nicht stimmen. Angeblich würde kein Anlieger mehr als 15.000 € bezahlen müssen.

Hier eine kleine Nachhilfe in Mathematik:
Wir liegen aktuell bei Gesamtkosten von 668.000 €. 65% davon tragen die Anlieger.
Wenn man nun ganz detaillierte Randparameter (Grundstücksgröße etc.) außer Acht lässt, kann man sich mit der folgenden Berechnung einen groben Überblick verschaffen:

65% von ~700.00 € = ~450.000 €
Gehen wir nun einmal von 12 zahlungspflichtigen Anliegern aus. Wenn diese jeweils NUR 15.000 € zahlen, kommt ein Betrag von 180.000€ zustande. Das passt doch nicht!

Wieso wird so ein Quatsch erzählt? Keiner der Gemeinderatsmitglieder kann behaupten, dass unsere „Horrorzahlen“ gelogen sind. Es werden bis zu 6-stellige Beträge auf die Anlieger zukommen. Und das steht fest!

Die tatsächlichen Beträge seht Ihr in den kommen Tagen hier im Blog!

Hierbei handelt es sich um einen ersten Abschlag. Die Endabrechnung folgt nach Abschluss der Bauarbeiten. Es wird dann zu weiteren Zahlungsaufforderungen kommen.

Nicht nur die Baumaßnahme an sich wird absolut verantwortungslos durchgeführt, auch die Art und Weise der Kommunikation und Streuung von Unwahrheiten sind eine verantwortungslose Anmaßung. Auch hier hätten wir mehr Professionalität erwartet.

Fördergelder

15.07.2021
Ein anonymer Kämmerer klärt unter https://www.kommunal.de auf. Bei unseren Recherchen in Bezug auf die bewilligten Fördergelder aus dem Investitionsstock hinsichtlich der Baumaßnahme „Am Rotlöffel“ konnten wir im Vorfeld ein ähnliches Resümee ziehen.

Teuer bauen, aber nicht besser

1. Die Ortsgemeinde Arzbach hat einen Antrag für Fördermittel aus dem Investitionsstock gestellt.
2. Der zu betreibende Aufwand gem. Planunterlagen im Jahr 2019 wurde auf ca. 370.000 € geschätzt
3. Auf diesen Antrag hin wurden 90.000 € im Jahr 2020 bewilligt. Im übrigen dürfen diese 90.000 € lediglich zur Schmälerung des Gemeindeanteils eingesetzt werden.
4. Die Ortsgemeinde hat sich unter Verwendung der Fördermittel somit verpflichtet, gem. der dem Antrag beigefügten Planunterlagen, die Verkehrsanlage „Am Rotlöffel“ entsprechend auszubauen.
5. Das sich die Ausbaukosten nun fast auf 700.000 € erhöht haben und weiterhin an dem damaligen Plan festgehalten wird, ist kein Geheimnis. Allerdings müssen wir Anlieger nun die daraus resultierenden Konsequenzen / Kosten tragen.

Das Fazit: Das Beispiel der Straßenbaumaßnahme „Am Rotlöffel“ in Arzbach ist eine Paradebeispiel für die falsche Inanspruchnahme von Fördergeldern.