Die Horrorzahlen werden nicht nur wahr…

28.07.2021

… sondern die bereits aktualisierte Version aus dem April wurden nochmal um 20 % überschritten! Und damals war es schon eine unverhältnismäßige Planung, die die ursprüngliche Finanzplanung weit überschritten hat.

Lange hieß es, die Anlieger vom Rotlöffel würden übertreiben und es zahlt kein Anlieger mehr als max. 15.000€.

Die folgenden Auszüge aus den Bescheiden zeigen nun die WAHRHEIT:

30577,31 €
18999,95 €
47464,86 €
23761,61 €
41080,97 €
43218,58 €
29690,33 €
107872,55 €
28103,12€
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Ankündigung der Bescheide

24.07.2021

Wir wurden mehrfach darauf angesprochen, dass Bürger von Mitgliedern des Gemeinderats die Information erhalten haben, unsere „Horrorzahlen“ würden nicht stimmen. Angeblich würde kein Anlieger mehr als 15.000 € bezahlen müssen.

Hier eine kleine Nachhilfe in Mathematik:
Wir liegen aktuell bei Gesamtkosten von 668.000 €. 65% davon tragen die Anlieger.
Wenn man nun ganz detaillierte Randparameter (Grundstücksgröße etc.) außer Acht lässt, kann man sich mit der folgenden Berechnung einen groben Überblick verschaffen:

65% von ~700.00 € = ~450.000 €
Gehen wir nun einmal von 12 zahlungspflichtigen Anliegern aus. Wenn diese jeweils NUR 15.000 € zahlen, kommt ein Betrag von 180.000€ zustande. Das passt doch nicht!

Wieso wird so ein Quatsch erzählt? Keiner der Gemeinderatsmitglieder kann behaupten, dass unsere „Horrorzahlen“ gelogen sind. Es werden bis zu 6-stellige Beträge auf die Anlieger zukommen. Und das steht fest!

Die tatsächlichen Beträge seht Ihr in den kommen Tagen hier im Blog!

Hierbei handelt es sich um einen ersten Abschlag. Die Endabrechnung folgt nach Abschluss der Bauarbeiten. Es wird dann zu weiteren Zahlungsaufforderungen kommen.

Nicht nur die Baumaßnahme an sich wird absolut verantwortungslos durchgeführt, auch die Art und Weise der Kommunikation und Streuung von Unwahrheiten sind eine verantwortungslose Anmaßung. Auch hier hätten wir mehr Professionalität erwartet.

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Fördergelder

15.07.2021
Ein anonymer Kämmerer klärt unter https://www.kommunal.de auf. Bei unseren Recherchen in Bezug auf die bewilligten Fördergelder aus dem Investitionsstock hinsichtlich der Baumaßnahme „Am Rotlöffel“ konnten wir im Vorfeld ein ähnliches Resümee ziehen.

Teuer bauen, aber nicht besser

1. Die Ortsgemeinde Arzbach hat einen Antrag für Fördermittel aus dem Investitionsstock gestellt.
2. Der zu betreibende Aufwand gem. Planunterlagen im Jahr 2019 wurde auf ca. 370.000 € geschätzt
3. Auf diesen Antrag hin wurden 90.000 € im Jahr 2020 bewilligt. Im übrigen dürfen diese 90.000 € lediglich zur Schmälerung des Gemeindeanteils eingesetzt werden.
4. Die Ortsgemeinde hat sich unter Verwendung der Fördermittel somit verpflichtet, gem. der dem Antrag beigefügten Planunterlagen, die Verkehrsanlage „Am Rotlöffel“ entsprechend auszubauen.
5. Das sich die Ausbaukosten nun fast auf 700.000 € erhöht haben und weiterhin an dem damaligen Plan festgehalten wird, ist kein Geheimnis. Allerdings müssen wir Anlieger nun die daraus resultierenden Konsequenzen / Kosten tragen.

Das Fazit: Das Beispiel der Straßenbaumaßnahme „Am Rotlöffel“ in Arzbach ist eine Paradebeispiel für die falsche Inanspruchnahme von Fördergeldern.

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Kommentar des VSSD

30.06.2021
Zitat aus einem Schriftverkehr mit dem VSSD (https://vssd.eu) vom 26.06.2021:

„Viele Gemeinden planen den Umfang ihres Straßenbaus tatsächlich im direkten Zusammenhang mit der Höhe der ausgereichten Fördermittel. Die Belange der Beitragszahler spielen keine Rolle, eine neue Straße ist ein weiteres Aushängeschild der Gemeinde, oder besser- des Bürgermeisters. Der kann die fehlende Dankbarkeit der zahlenden Anlieger, ob des „Geschenkes“, überhaupt nicht verstehen.
Kein Anlieger wird sich gegen eine vernünftige Zuwegung zu seinem Grundstück wehren. Wenn in der Planungsphase aber kein betroffener Eigentümer ernsthaft mit einbezogen wird, und jeder Wirtschaftlichkeitsgedanke ad absurdum geführt wird, hat die Verwaltung, mit dem Bürgermeister an der Spitze, kläglich versagt.“


26.06.2012 – Verein „STOP von Straßenausbaubeiträgen in Deutschland“ e.V.

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„STOP von Straßenausbaubeiträgen in Deutschland“ e.V.

25.06.2021
Der Fernsehbeitrag des SWR „Horrende Beiträge für Dorfstraße in Arzbach“ in der Landesschau Rheinland-Pfalz erfreut sich wachsender Beliebtheit.

Wir danken dem deutschlandweit agierenden „STOP von Straßenausbaubeiträgen in Deutschland“ e.V. für die Verlinkung des Beitrags unter https://vssd.eu


Was ist der VSSD

Der VSSD ist Mitgliedsverein des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN). 

Ziele des VSSD sind die länderübergreifende Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und der Schutz vor ungerechtfertigten Erschließungsbeiträgen. Dafür setzen wir uns auf allen politischen Ebenen ein. Ebenso geben wir praktische Unterstützung für eine erfolgversprechende Gegenwehr gegen konkrete Beitragsbescheide. Das Leistungsspektrum für unsere Mitglieder umfasst das Vermitteln von Erfahrungen, das Anbieten von Lösungen und eine wirksame Hilfe.

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Bereit zur Verantwortung

14.06.2021
Artikel vom 14.05.2020 im „Bad Ems-Nassau aktuell“ veröffentlicht (Autor Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister):

Zitat: „Ein Hindernis stellten bisher die hohen Kosten von rund einer halben Million Euro für den Ausbau der Straße dar und die Tatsache, dass die Ortsgemeinde Arzbach bisher Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen mittels Einmalbeiträgen erhob. Auf die verhältnismäßig geringe Anzahl von beitragspflichtigen Grundstückseigentümern wären deshalb am Rotlöffel hohe Beitragsbescheide zugekommen.“ (Quelle Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe 20/2020, Autor Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister)

Artikel in voller Länge unter https://archiv.wittich.de/epapers/pdf/429/2020/20.pdf Seite 13

Gerade, weil die Kosten mittlerweile deutlich höher liegen, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Wähler sich auf die Aussagen der Politiker verlassen können. Wir vertrauen auf Innenminister Roger Lewentz, Landrat Frank Puchtler, VG-Bürgermeister Uwe Bruchhäuser und Ortsbürgermeister Claus Eschenauer, die sich für diesen Artikel haben ablichten lassen und somit die Verantwortung für die getätigten Versprechungen und deren Umsetzung übernehmen müssen.  

Auf die Plätze, fertig, los…bereit zur Verantwortung!!!

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Trinkwasserschutzgebiet II

07.06.2021

Viele Arzbacher wissen vielleicht gar nicht, dass sich die Verkehrsanlage „Am Rotlöffel“ in einem Trinkwasserschutzgebiet der Zone II (abgegrenzt) befindet. Das ist auch nicht schlimm, denn die Ortsgemeinde wusste das bis zum 21.05.2021 auch nicht… was soll man dazu sagen?

Grundsätzlich gilt für festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete (Zone II), dass Straßen weder neu- noch ausgebaut werden dürfen. Es ist schlichtweg nicht zulässig. Allerdings stecken die einzelnen Behörden natürlich unter einer Decke. Im Endeffekt interessiert das nämlich keine Sau.
Ach ja, wenn wir gerade schon dabei sind. Am Rotlöffel sind die Zu- und Abwasserleitungen lt. Aussage VG, seit 2019 defekt (Zustandsklasse 0). Das bedeutet, dass die Rohrleitungen dringend erneuert werden müssen. Aber in einem Trinkwasserschutzgebiet wartet man dann doch eher darauf, dass eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der Ortsgemeinde stattfinden und die Verkehrsanlage ausgebaut werden kann. Was ist in dieser Zeit bzw. schon viel länger mit dem Grundwasser passiert?

Eine kurze Recherche hat ergeben, dass die Ortsgemeinde Arzbach und die Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau schon seit mindestens 2016 darüber bescheid wissen , dass die Kanäle stark sanierungsbedürftig sind. Warum wissen wir das? Hier die Auflösung:
1. Auf der Internetseite www.arzbach.de kann man die Karte „Kanalisierungsmaßnahmen der Verbandsgemeindewerke“ einsehen. Die Straßen sind dort, je nach Zustand, farbig markiert.
2. Anhand des Links hinter der Karte (https://www.arzbach.de/s/cc_images/teaserbox_38064128.jpg?t=1457021779) ist es möglich, das Datum der Veröffentlichung festzustellen. Hierzu nehme man den letzten Parameter t=1457021779. Hierbei handelt es sich um einen UNIX-Timestamp.
3. Konvertiert man diesen in ein gregorianisches Kalenderdatum, so erhält man folgendes Datum:
Thu Mar 03 2016 17:16:19 GMT+0100 (Mitteleuropäische Normalzeit) 😉

Darüber hinaus konnten uns bei einer Akteneinsicht im Bauamt der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau keine Planungsunterlagen gem. RiStWag 16 vorgelegt werden. Warum – weil sie nicht existieren? Noch heute ist uns die Verbandsgemeinde diese Information schuldig.

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„Alexa, frag Am Rotlöffel was gibt es Neues?“

03.06.2021
Endlich ist es soweit, der Alexa-Skill ist online. Wer nun nichts mehr verpassen möchte, aber keine Lust hat, irgendetwas eingeben zu müssen, der kann auch seine Alexa fragen. Wir wünschen Euch viel Spaß beim Ausprobieren und hoffen, dass ihr immer auf dem Laufenden bleibt.

Eine kurze Anleitung zum Installieren des Skills:
1. Folgenden Link anklicken: Alexa-Skill „Am Rotlöffel“
2. Skill aktivieren – gelbe Schaltfläche „Aktivieren“ auf der rechten Seite auswählen:
3. Nun dürft ihr eure Alexa befragen
„Alexa, starte Am Rotlöffel“ oder „Alexa, frag Am Rotlöffel, was gibt es Neues“
Nach einem Artikel fragt Alexa, ob ihr euch weitere Artikel anhören möchtet.

Auf dem Handy sieht es anders aus, funktioniert aber genauso 😉


ALTERNATIVE direkt über die Alexa-APP
Dazu einfach in die Suche „Am Rotlöffel“ eingeben, Skill auswählen und auf die blaue Schaltfläche „ZUR VERWENDUNG AKTIVIEREN“ klicken. Und schon kann es losgehen.

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Aktuelle Information zum Märchen „Am Rotlöffel“

02.06.2021

Heute haben wir folgende Information an die Arzbacher verteilt. Es dient zur Richtigstellung des aktuell veröffentlichten Artikels unseres Ortsbürgermeisters.

Schaut euch die vollständige Information bitte direkt im Blog unter www.amrotloeffel.de an.

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